Deutschlandticket der ÜSTRA/des GVH: alle Infos & Tickets
Das Deutschlandticket kannst du bequem online bei der ÜSTRA/dem GVH bestellen. Es wird dir digital in der ÜSTRA App oder auf der ÜSTRA Chipkarte bereitgestellt. Alle wichtigen Informationen zum Ticket, wie zum Beispiel zu den Produkten, zur Bestellung und zu häufig gestellten Fragen, findest du im Folgenden.
Die Produkte im Deutschlandticket
Fragen und Antworten zum Deutschlandticket
Das Deutschlandticket kostet 49 Euro im Monat und gibt es nur als monatlich kündbares Abonnement.
ÜSTRA/GVH bieten das Deutschlandticket über “Abo beantragen” an. Wenn du die Fahrkarte als Handyticket in der ÜSTRA App nutzen möchtest, kann du dieses bis zum 20. eines Monats beantragen, um im Folgemonat fahren zu können.
Möchtest du dein Deutschlandticket auf der ÜSTRA Chipkarte nutzen, kannst du deine Bestellung bis zum 1. des Vormonats abschließen, um im Folgemonat fahren zu können.
Bestellungen für ein Handyticket müssen für Privatkund*innen aktuell bis zum 20. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen. Bestellungen für Fahrkarten auf der Chipkarte müssen bis zum 1. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen.
Das Deutschlandticket kann über „Abo beantragen“ bestellt werden. Die Ausgabe erfolgt digital über die ÜSTRA App oder auf der ÜSTRA Chipkarte.
Das Deutschlandticket kann über „Abo beantragen“ bestellt werden. Im Bestellprozess kann ein bestehendes Abonnement auf Wunsch gleich mit gekündigt werden. Die Ausgabe des Tickets erfolgt digital über die ÜSTRA App oder über die ÜSTRA Chipkarte.
So funktioniert die Bestellung des Handytickets im Detail:
- Bestelle das Deutschlandticket bequem online über Abo beantragen. Setze im Bestellprozess ein Häkchen bei „Ich möchte mein bestehendes Abonnement kündigen“ und trage im freien Feld deine Abonummer ein.
- Falls noch nicht erfolgt, lade dir die ÜSTRA App über den App Store (iOS) oder Google Play Store (Android) herunter.
- Registriere dich in der ÜSTRA App mit der bei der Bestellung des Deutschlandtickets angegebenen E-Mail-Adresse.
- Logge dich in der ÜSTRA App ein. Deine Fahrkarte wird dir dann spätestens 48 Stunden vor dem ersten Gültigkeitstag in der ÜSTRA App angezeigt.
Wichtig: Verwende bitte die gleiche E-Mail-Adresse bei der Bestellung und der Registrierung in der App, damit wir dein Ticket zuordnen können.
So funktioniert die Bestellung der ÜSTRA Chipkarte im Detail:
- Bestelle das Deutschlandticket bequem online über Abo beantragen, setze im Bestellprozess ein Häkchen bei “Ich möchte mein bestehendes Abonnement kündigen” und trage im freien Feld deine Abonummer ein.
- Für die Nutzung des Deutschlandtickets auf einer Chipkarte ist die ÜSTRA App nicht unbedingt notwendig.
Wichtig: Achte im Bestellprozess darauf, dass deine persönlichen Angaben und deine Adresse korrekt sind. Die Chipkarte wird dir rechtzeitig vor dem ersten Gültigkeitstag zugesandt.
Hier findest du eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung. Dort wird dir erklärt, wie du das Deutschlandticket bestellen und dich in der ÜSTRA App registrieren kannst.
Nein. Das Deutschlandticket ist ausschließlich digital über “Abo beantragen” bestellbar und die Nutzung entweder mit dem Smartphone oder der ÜSTRA Chipkarte möglich. Gerne helfen dir unsere Kolleg*innen im ÜSTRA Servicecenter bei der Bestellung.
Personen, die ein Deutschlandticket besitzen, können alle Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweit nutzen. Dazu gehören Busse, Bahnen und Nahverkehrszüge in ganz Deutschland, On-Demand-Verkehre wie zum Beispiel sprinti und teilweise Fähren. Es gilt nur bei teilnehmenden Unternehmen. Nicht genutzt werden können Züge des Fernverkehres, wie IC, ICE und Flixtrain sowie rein touristische Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Seilbahnen, sofern sie nicht Teil des ÖPNV sind. Das Deutschlandticket gilt jedoch auf der Strecke Bremen Hbf – Norddeich Mole/Emden-Außenhafen im IC/EC.
Ja, über „Abo beantragen“ kannst du eine ÜSTRA Chipkarte für die Nutzung des Deutschlandtickets bestellen. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 01.09.2024.
Du kannst dein Deutschlandticket (mit Ausnahme des Deutschlandticket Job beziehungsweise Deutschlandticket Hannover Job und Deutschlandticket Hannover Job 100) bequem online bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kündigen. Bei einer Kündigung musst du deine bisherige Abonummer eintragen, diese findest du auf deiner Fahrkarte.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren für das Deutschlandticket-Abonnement ist ein deutsches SEPA-Bankkonto sowie ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt der/des Kontoinhaber*in in der Bundesrepublik Deutschland.
Die bisherigen Abonnement-Angebote ÜSTRA/GVH Verbundgebiet mit der bekannten Mitnahmeregelung (montags bis freitags ab 19:00 Uhr und an den Wochenenden und an Feiertagen ganztags können Abonent*innen einen Erwachsenen und bis zu drei Kinder kostenlos mitnehmen, anstatt eines Erwachsenen oder eines Kindes kann auch maximal ein Hund mitgenommen werden) wird es weiterhin geben. Diese Möglichkeit bietet das Deutschlandticket nicht. Für monatlich 12 Euro bietet die ÜSTRA/ der GVH ein Zusatzangebot an, das die Mitnahmeregel im Zusammenhang mit einem Deutschlandticket der ÜSTRA/GVH oder von einem anderen Anbieter im ÜSTRA/GVH Verbundgebiet in den Zonen ABC ermöglicht. Dabei handelt es sich um eine Fahrkarte im Einzelverkauf, die immer für einen Kalendermonat (vom 01. bis zum Monatsende) gültig ist und monatlich in der ÜSTRA App neu gekauft werden muss. Sie ist demnach nicht im Abonnement erhältlich. Man kann sie über die ÜSTRA App oder im ÜSTRA Servicecenter kaufen.
Häufige Fragen und Antworten zur Gültigkeit
Das Deutschlandticket ist ein monatlich kündbares Abonnement. Die entsprechenden Fahrkarten im Abo werden immer für einen Kalendermonat digital über die ÜSTRA App ausgegeben.
Eventuell kann die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse keinem dazugehörigen Konto in der ÜSTRA App zugeordnet werden. Stelle daher sicher, dass du dich in der ÜSTRA App mit der bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse registriert haben. Eine Anleitung findest du hier.
Das Deutschlandticket wird zehn Tage vor Ablauf des Monats für den folgenden Monat in der ÜSTRA App angezeigt. Wenn du dein Abonnement mit Gültigkeit zum 01. Juni abgeschlossen hast, wird dir die Fahrkarte mit Gültigkeit ab 01. Juli in der Regel seit dem 21. Juni in der App angezeigt.
Nein, das Deutschlandticket gilt ausschließlich in Deutschland (bis auf einige wenige Grenzverkehre).
Nein, eine Fahrradmitnahme mit dem Deutschlandticket ist pauschal nicht möglich. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die jeweiligen Bestimmungen des Verkehrsunternehmens oder des -verbunds. Im ÜSTRA/GVH Verbundgebiet gibt es beispielsweise Zeiten, in denen ein Fahrrad ohne weitere Fahrkarte mitgenommen werden kann. Diese Regel gilt dann auch für Inhaber*innen des Deutschlandtickets innerhalb ÜSTRA/GVH Verbundgebiet.
Für die Hunde- / Tiermitnahme gelten die jeweiligen Bestimmungen des Verkehrsunternehmens oder des -verbunds, in dem du unterwegs bist.
Für das ÜSTRA/GVH Tarifgebiet (Zonen ABC) gilt: Wenn du ein Tier befördern möchtest, wird eine gültige Einzelkarte Kind oder Tageskarte Kind benötigt. Einen Hund kannst du auch mitnehmen, wenn eine zusätzliche, übertragbare Monatskarte für eine Tarifzone (Tarifzone B oder C) vorhanden ist, unabhängig von der oder den befahrenen Tarifzonen.
Lebende Haustiere kannst du in der Regel kostenfrei mitnehmen, wenn sie nicht größer als eine Hauskatze sind und in verschlossenen Behältnissen in Handgepäckgröße transportiert werden.
Hunde können von dir unentgeltlich befördert werden, wenn es sich um einen Polizeihund, einen Blindenführhund, einen Behindertenbegleithund oder einen Therapiehund handelt und die Notwendigkeit der Mitnahme von dir nachgewiesen werden kann.
Nein, das Deutschlandticket kann nicht auf eine andere Person übertragen werden, es ist personalisiert. Mitfahrende benötigen immer ein eigenes Ticket.
Die BahnCard 100 gilt seit dem 01.05.2023 im Nahverkehr als Deutschlandticket. Besitzer*innen der BahnCard 100 benötigen daher kein zusätzliches Ticket.
Die BahnCard 25 und BahnCard 50 kann man nicht beim Deutschlandticket anrechnen und sie dienen auch nicht als Fahrausweis im Sinne des Deutschlandtickets.
Nein, mit dem Deutschlandticket können keine weiteren Personen mitgenommen werden. Jede mitfahrende Person muss ein eigenes Ticket erwerben, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren. Die ÜSTRA/ der GVH bietet allerdings eine gesonderte Fahrkarte für monatlich 12 Euro an, die die übliche Mitnahmeregelung der ÜSTRA/ des GVH für Fahrten ausschließlich im ÜSTRA/GVH Gebiet (Zonen ABC) enthält. Dabei handelt es sich um eine Fahrkarte im Einzelverkauf, die vom 01. eines Monats bis zum Monatsende gültig ist und monatlich neu gekauft werden muss. Sie ist demnach nicht im Abonnement erhältlich. Die Fahrkarte ist nur zusammen mit einem gültigen Deutschlandticket (egal, ob von der ÜSTRA/dem GVH oder von einem anderen Anbieter) gültig. Erhältlich ist sie über die ÜSTRA App oder im ÜSTRA Servicecenter.
Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Klasse. Die ÜSTRA/ der GVH bietet mit dem Monatskarte 1. Klasse Aufpreis für das Deutschlandticket ein Upgrade zum Preis von 70,80 Euro an. Dieses ist in der ÜSTRA App und im ÜSTRA Servicecenter verfügbar. In Verbindung mit einem Deutschlandticket der ÜSTRA/dem GVH oder eines anderen Anbieters kann es innerhalb der Tarifzonen ABC der ÜSTRA/im GVH in der 1. Klasse genutzt werden. Das Aufpreisticket ist nicht im Abonnement verfügbar. Es muss monatlich neu gekauft werden. Für die Dauer bis zu einem Tag berechtigt auch eine zusätzliche Einzel- oder Tageskarte, 6er-Einzel- oder -Tageskarte oder Tageskarte Gruppe der zu befahrenen Zonen zur Nutzung der 1. Klasse im ÜSTRA/GVH Gebiet in Verbindung mit einem Deutschlandticket. Ein Aufpreis zur bundesweiten Nutzung der 1. Klasse wird aktuell nicht angeboten.
Häufige Fragen und Antworten zur Bestellung für ÜSTRA/GVH Abonnent*innen und Neukund*innen
Es gibt vier Voraussetzungen für das Deutschlandticket als Handyticket:
- Du verfügst über ein Smartphone oder Tablet (mindestens iOS 15.0 oder Android 12 ), auf dem du die ÜSTRA App nutzen kannst.
- Du hast das 16. Lebensjahr vollendet.
- Du verfügst über eine persönliche E-Mail-Adresse, die du sowohl bei der Bestellung des Deutschlandtickets über Abo beantragen als auch bei deiner Registrierung in der ÜSTRA App nutzt. Diese wird zur korrekten Zuordnung deines Deutschlandtickets benötigt.
- Als Vertragspartner*in bist du volljährig, hast einen Wohnsitz bzw. dein gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland und du besitzt ein europäisches Bankkonto, welches für ein SEPA-Lastschriftverfahren zugelassen ist.
Es gibt zwei Voraussetzungen für das Deutschlandticket auf der ÜSTRA Chipkarte:
- Du verfügst über eine persönliche E-Mail-Adresse, die du bei der Bestellung des Deutschlandtickets über Abo beantragen nutzt.
- Als Vertragspartner*in bist du volljährig, hast einen Wohnsitz bzw. dein gewöhnlicher Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Deutschland und du besitzt ein europäisches Bankkonto, welches für ein SEPA-Lastschriftverfahren zugelassen ist.
Ja, das ist möglich. Die Bestellung des Deutschlandtickets über "Abo beantragen" muss immer von einer volljährigen Person (mindestens 18. Lebensjahr vollendet, zum Beispiel einem Erziehungsberechtigten) durchgeführt werden, damit die volle Geschäftsfähigkeit gewährleistet ist.
Im Bestellprozess kannst du unter persönliche Daten im Bereich „Nutzer*in“ dann erklären, dass es sich bei dem/der Fahrkarteninhaber*in nicht um den/die Vertragspartner*in handelt und ankreuzen: „Fahrkarte ist für eine andere Person“. Gebe dort die Daten der Person ein, auf die die Fahrkarte ausgestellt werden soll. Wenn du das Handyticket nutzen möchtest, ist es wichtig, dass die E-Mail-Adresse der Nutzer*in dann auch mit der E-Mail-Adresse in der ÜSTRA App übereinstimmt, damit das Ticket angezeigt wird. Gibt es eine(n) abweichende(n) Nutzer*in bei einem Deutschlandticket-Produkt, für das ein Berechtigungsnachweis notwendig ist (beispielsweise Deutschlandticket Hannover sozial), so ist im Bestellprozess der Nachweis der Nutzer*in hochzuladen.
Ist der/die abweichende Nutzer*in älter als 16 Jahre, kann er/sie sich eigenständig in der "ÜSTRA App" mit seiner/ihrer bei der Online-Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse registrieren und die Fahrkarte nutzen.
Ist der/die abweichende Nutzer*in unter 16 Jahre alt, können die Erziehungsberechtigten die Registrierung in der "ÜSTRA App" und die Online-Bestellung durchführen. Achte dabei darauf, für die Bestellung und die Registrierung die gleiche E-Mail-Adresse zu verwenden. Diese darf allerdings nicht bereits bei einer anderen Bestellung (zum Beispiel für dich selbst) verwendet worden sein.
Alternativ kann für einen/eine abweichende/n Nutzer* auch eine Chipkarte (ohne Altersbeschränkung) bestellt werden.
Grundsätzlich ist das nachträgliche Ändern einer E-Mail-Adresse möglich. Da deine E-Mail-Adresse bei der Bestellung und Registrierung identisch sein muss, reicht es allerdings nicht, die E-Mail-Adresse in der ÜSTRA App selbstständig zu ändern, sie muss mit der E-Mail-Adresse bei der Bestellung übereinstimmen. Wird dein Deutschlandticket nach Änderung der E-Mail Adresse nicht angezeigt, nimm bitte via E-Mail an info@gvh.de Kontakt mit den Kolleg*innen im ÜSTRA Servicecenter Kontakt auf, um das Problem zu lösen. Bitte beachte darüber hinaus, dass die Änderung etwa zwei Werktage in Anspruch nimmt.
Nein, das Deutschlandticket ist ein personalisiertes Ticket und daher ausschließlich von einer Person nutzbar. Die Mitnahme von Personen ist mit dem Deutschlandticket allein ist nicht möglich. Wenn du lieber in deinem bestehenden Abonnement bleiben willst, ist dies selbstverständlich möglich. Du brauchst dann nichts zu tun, dein Abonnement läuft dann zu den aktuellen Konditionen einfach weiter.
Das Deutschlandticket gibt es nicht als Monatskarte im Einzelverkauf, sondern nur im Abonnement. Solltest du das Deutschlandticket irgendwann nicht weiter nutzen wollen, hast du jedoch die Möglichkeit dein Abonnement monatlich zu kündigen.
Wer bereits ein Deutschlandticket-Abo bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat und jetzt zur ÜSTRA/GVH wechseln möchte, sollte sein bestehendes Abo kündigen. Hier gilt es, die jeweils spezifischen Kündigungsfristen beziehungsweise -modalitäten zu beachten. Der Kauf des Deutschlandtickets bei der ÜSTRA/beim GVH erfolgt dann wie beschrieben.
Häufige Fragen zu weiteren Angeboten (z.B. Jobticket, Region-S-Karte, Ehrenamtskarte, Semesterticket)
Das Deutschlandticket gibt es auch als Jobticket. Die Region Hannover bietet als zusätzliche Rabattgeberin über die ÜSTRA/ den GVH zudem ein „Deutschlandticket Hannover Job“ für 365 Euro im Jahr sowie das „Deutschlandticket Hannover Job 100“ an. Bei entsprechenden Beiträgen der Arbeitgeber*innen und Rabattierungen der ÜSTRA/ des GVH fahren Arbeitnehmende bei dieser Variante sogar zum Nulltarif. Beide Angebote richten sich an Mitarbeitende mit Arbeitsort in der Region Hannover. Mitarbeitende wenden sich zum aktuellen Stand bitte direkt an ihren Arbeitgeber.
Mehr Infos zu den Jobtickets im Deutschlandticket findest du hier.
Wenn du von der Region Hannover die Region-S-Karte bekommen haben, ist auch für dich das Deutschlandticket vergünstigt nutzbar. Für dich gibt es neben der Tageskarte S (Kind) und der Monatskarte S jetzt als weiteres Angebot das „Deutschlandticket Hannover sozial“ mit deutschlandweiter Gültigkeit zu einem Preis von 30,40 Euro pro Monat im Abo, also 365 Euro im Jahr.
Die Bestellung ist über Abo beantragen möglich. Bei der Bestellung muss ein entsprechender Nachweis der Person, für die das Deutschlandticket ist (Foto / Scan der persönlichen Region-S-Karte), hochgeladen werden.
Das Angebot der Tageskarte S, Tageskarte S Kind und Monatskarte S für Region-S-Karten-Besitzer*innen bleibt weiterhin bestehen.
Das Deutschlandticket gibt es auch für Inhaber*innen der Niedersächsischen Ehrenamtskarte, die mit Hauptwohnsitz (eingetragen im Personalausweis) in der Region Hannover wohnen, für den Preis von 30,40 Euro pro Monat im Abo, also 365 Euro im Jahr. Bei der Bestellung muss ein entsprechender Nachweis (Foto / Scan der persönlichen Ehrenamtskarte) hochgeladen werden. Die Bestellung ist über Abo beantragen möglich.
Eine Bestellung des D-Ticket GVH SemesterT Upgrade ist nicht mehr möglich. Alle laufenden Abonnements wurden von der ÜSTRA Abozentrale zum 30.09.2024 automatisch gekündigt (Abonnements von Studierenden der Hochschule Hannover bereits zum 31.08.2024).
Ab dem Wintersemester 2024/25 erhält jeder Studierende in der Region Hannover (Ausnahme: IU Internationale Hochschule, Standort Hannover) das Deutschland-Semesterticket über die Niedersachsentarif GmbH. Falls du dazu Fragen hast, wende dich bitte an die Semesterticket-Ansprechpartner*innen an deiner Hochschule oder besuche die Website dein-Semesterticket.de.
Nein, es ist derzeit kein extra Deutschlandticket für Kinder geplant. Allerdings werden auch weiterhin die Standard-Fahrkarten des jeweiligen Verkehrsverbundes angeboten, sodass auch außerhalb des Deutschlandtickets andere Fahrkarten gekauft werden können, die dann lokal gelten. Kinder unter 6 Jahren fahren immer kostenlos mit.
Weitere Ermäßigungen in Verbindung mit dem Deutschlandticket, zum Beispiel für Schüler*innen, Senior*innen sind derzeit nicht vorgesehen.
Fragen und Antworten zur ÜSTRA Chipkarte
ÜSTRA Chipkarten können über das Portal “Mein Abo” bestellt werden.
Aktuell können die ÜSTRA/GVH Abonnements Deutschlandticket Abo, Deutschlandticket Hannover sozial und Deutschlandticket Hannover Ehrenamt mit der ÜSTRA Chipkarte genutzt werden.
Bestellungen für Privatkund*innen müssen bis zum 01. des Vormonats für den Folgemonat erfolgen. (Beispiel: Für die Nutzung ab 01. Oktober muss eine Bestellung bis zum 01. September erfolgen.)
Auf der Vorderseite links unten ist dein Vor- und Zuname aufgedruckt.
Auf der Chipkarte sind der Vor- und Nachname aufgedruckt, im Chip sind zusätzlich dein Geburtsdatum und dein Deutschlandticket-Produkt gespeichert.
Die Chipkarte gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Bei Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt zur Legitimation ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht. Zur Kontrolle des Tickets hältst du deine Chipkarte einfach vor das entsprechende Kontrollgerät.
Die Chipkarte gilt für die gesamte Laufzeit deines Abonnements. Auch darüber hinaus kann die Chipkarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit mit neuen Abonnements der ÜSTRA bestückt werden.
Die technische Nutzungsdauer der Karte ist auf 5 Jahre begrenzt. Das Ablaufdatum der Chipkarte (Monat/Jahr) findest du auf der Vorderseite der Karte. Wir senden dir automatisch vor dem Ablaufdatum kostenfrei eine neue Chipkarte zu.
Zusatzprodukte, wie GVH Plus (enthält eine Mitnahmemöglichkeit) und der 1. Klasse Aufpreis können nicht auf der ÜSTRA Chipkarte gespeichert werden. Diese können weiterhin nur über die ÜSTRA App erworben werden.
Die Chipkarte funktioniert kontaktlos. Der Chip ist in der Chipkarte integriert.
Bitte sende eine E-Mail unter Angabe deiner Kundennummer an abozentrale@gvh.de oder komme in unser Servicecenter in der Karmarschstrasse 30/32, 30159 Hannover. Die verlorene Chipkarte wird gesperrt. Gegen eine Servicegebühr in Höhe von 15,00 € senden wir dir eine neue Chipkarte zu.
Deine Chipkarte behältst du während des Unterbrechungszeitraums. Die Karte ist dann gesperrt. Sobald dein Abo wieder aktiv ist, schalten wir deine Karte im Kundenzentrum wieder frei.
Du behältst deine Chipkarte bis zum Ende ihrer Gültigkeit (unten rechts auf der Vorderseite aufgedruckt). Die ÜSTRA Chipkarte kann während des Gültigkeitszeitraum immer wieder für Abonnements genutzt werden. Solltest du während des Gültigkeitszeitraums deiner Chipkarte eine neue beantragen, kostet das eine Servicegebühr von 15 €.
Du kannst dein Nutzermedium (Smartphone oder Chipkarte) über “Nutzermedium wechseln“ ändern. Für den Wechsel vom Handyticket auf die Chipkarte musst du bis zum 1. des Vormonats deine Bestellung abschließen, um deine ÜSTRA Chipkarte rechtzeitig für den Folgemonat zu erhalten (Beispiel: Für die Nutzung ab 01. Oktober muss eine Bestellung bis zum 01. September erfolgen.).
Wende dich bitte schnellstmöglich an unser Servicecenter, um prüfen zu lassen, ob die Chipkarte tatsächlich kaputt ist.
Wenn du eine Chipkarte über “Abo beantragen” bestellt haben, erhältst du deine persönliche ÜSTRA Chipkarte rechtzeitig vor dem 1. Gültigkeitstag per Post zugesendet. Achte bitte im Bestellprozess darauf, dass deine Postanschrift richtig angeben ist.
Nein, die Chipkarte ist personengebunden und kann nur von dir genutzt werden.
Nein, deine Chipkarte ist personengebunden und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Sie kann somit nur von dir genutzt werden. Trotzdem solltest du den Verlust der Chipkarte unverzüglich melden und die Chipkarte von der ÜSTRA sperren lassen.
Nein. Die ÜSTRA Chipkarte ist ausschließlich digital über “Abo beantragen” bestellbar. Gerne helfen dir unsere Kolleg*innen im ÜSTRA Servicecenter bei der Bestellung.
Du kannst deine persönlichen Daten ändern, indem du dich unter Angabe deiner Abonummer per E-Mail an abozentrale@gvh.de wendest.
Bitte sende eine E-Mail unter Angabe deiner Kundennummer an abozentrale@gvh.de oder komme in unser Servicecenter in der Karmarschstraße 30/32, 30159 Hannover. Die beschädigte Chipkarte wird gesperrt. Gegen ein Servicegebühr in Höhe von 15,00 € senden wir dir eine neue Chipkarte zu.
Nein, du kannst dich bei der Bestellung des Deutschlandtickets nur für eine Ausgabeart entscheiden. Jede Fahrkarte hat ein individuelles digitales Zertifikat, anhand dessen die Echtheit der Fahrtberechtigung geprüft werden kann. Dieses Zertifikat kann nur an ein Ausgabemedium gebunden werden, entweder als Handyticket oder die Chipkarte.