ÜSTRA/GVH Garantie: Garantiert pünktlich und sauber
Wenn du mit Bussen und Bahnen im ÜSTRA/GVH Vekehrsgebiet in der Region Hannover unterwegs bist, wirst du pünktlich ankommen und saubere Fahrzeuge vorfinden. Das garantieren dir die Verkehrsunternehmen in der Region Hannover. Informiere dich hier über unsere Garantiebedingungen und das richtige Vorgehen im Garantiefall.
Der ÜSTRA/GVH Garantie Online-Antrag
Hier kannst du deinen Antrag zur ÜSTRA/GVH Pünktlichkeitsgarantie stellen. Bitte beachte die Hinweise zum Deutschlandticket
Fragen und Antworten zur Nutzung der Pünktlichkeitsgarantie mit dem Deutschlandticket
FAQ zur Garantie
- Die ÜSTRA/GVH Garantie gilt für alle Fahrgäste mit ÜSTRA/GVH Fahrausweis, der für die entsprechende Fahrt genutzt bzw. entwertet wurde.
- Ausgenommen sind Fahrten mit der Schulfahrkarte und mit Fahrkarten, die nicht von ÜSTRA/GVH herausgegeben werden (z.B. BahnCard 100, City-Ticket, Niedersachsen-Ticket und nicht von ÜSTRA/GVH herausgegebene Deutschlandtickets), sowie alle Fahrten im sprinti.
- Die Garantie gilt nicht für mitgenommene Fahrgäste.
- Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten am Fahrziel.
- Wenn die Fahrt ausgefallen ist und deshalb eine Verspätung von mehr als 20 Minuten am Fahrziel eingetreten ist oder zu erwarten war.
- Wenn der Fahrgast aufgrund der Verspätung seinen Anschluss nicht erreicht hat und somit sein Fahrziel mit einer Verspätung von mehr als 20 Minuten erreicht hat.
Maßgeblich für die Berechnung der Verspätung sind die jeweils aktuell gültigen Fahrplanzeiten und Anschlüsse, wie sie in der Fahrplanauskunft veröffentlicht sind. Bei geplanten und mindestens 24 Stunden vorab veröffentlichten Abweichungen vom Regelfahrplan (zum Beispiel bei Baumaßnahmen, Hochwasser, Streik) ist der Sonderfahrplan Grundlage für einen Garantieanspruch.
In der Zeit von 23:00 bis 05:00 Uhr oder wenn der Fahrgast aufgrund einer Verspätung länger als eine Stunde warten müsste, werden statt der Entschädigung, die Kosten für ein Taxi bis maximal 25,00 Euro erstattet.
Sollte die Kleidung nach der Fahrt mit Bussen und Bahnen beschmutzt sein, können Kosten für die Reinigung in Höhe von maximal 25,00 Euro erstattet werden – vorausgesetzt, die Ursache für die Verschmutzung liegt in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Die Sauberkeitsgarantie kann nur per Post oder persönlich eingereicht werden.
Die ÜSTRA/GVH Garantie muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Vorfall in Anspruch genommen werden. Der Antrag kann über folgende Wege gestellt werden:
- Über unseren Online-Antrag (nur bei Pünktlichkeitsgarantie)
- Per Post an den ÜSTRA/GVH – Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Karmarschstr. 30/32, 30159 Hannover
- Persönlich in den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen (auf dem dafür vorgesehenen Antrag)
Folgende Dokumente musst du einreichen:
- Fahrausweis (Original oder Kopie/Scan)
- Bei Onlinetickets: die ausgedruckte Fahrkarte oder die Mail der Kaufbestätigung
- Für die Übernahme von Taxikosten: Die Taxiquittung (Original)
- Für die Sauberkeitsgarantie: Auch die Reinigungsquittung (Original)
Du erhältst die Entschädigung in Form einer Überweisung. Im Falle einer Ablehnung des Garantieantrages erhältst du mit dem Antwortschreiben eine Begründung für die Ablehnung.
- Du hast eine Einzelkarte benutzt? Dann bekommst du eine Einzelkarte des gleichen Gültigkeitsbereiches ersetzt.
- Du hast eine Tageskarte benutzt? Dann bekommst du 50 Prozent der Tageskarte des gleichen Gültigkeitsbereiches ersetzt.
- Du hast eine Zeitkarte benutzt? Dann überweisen wir dir 5,00 Euro.
- Du hast ein Kombiticket benutzt? Dann bekommst du eine Einzelkarte der Zonen ABC ersetzt.
- Entschädigt werden maximal 5,00 Euro pro Fahrt, maximal zwei Fahrten pro Tag, maximal zehn Fahrten im Monat
- Bei Monats- oder Jahreskarten ist die Entschädigung auf den vom Fahrgast gezahlten Preis der Karte pro Monat begrenzt.
Bedingungen für die ÜSTRA/GVH Garantie
In der unten stehenden PDF findest du die Bedingungen für die Inanspruchnahme der ÜSTRA/GVH Garantie.
PDF Download Flyer GVH Garantie und Garantiebedingungen
Garantieausschluss
Die ÜSTRA/GVH Garantie ist eine freiwillige Leistung der ÜSTRA/des GVH für die Kund*innen. Eine gesetzliche Verpflichtung, eine solche Garantie vorzusehen, besteht nicht.
ÜSTRA/GVH behält sich das Recht vor, bei Missbrauch der Garantie, Fahrgäste von einer Entschädigung auszuschließen. Der Fahrgast erhält eine Mitteilung, wenn die Prüfung des angemeldeten Garantieanspruchs ergibt, dass fehlerhafte Angaben gemacht wurden. Bei wiederholt fehlerhaften und nicht nachvollziehbaren Angaben erhalten Kund*innen eine Mitteilung über den Ausschluss von der ÜSTRA/GVH Garantie.
Hinweis zu den gesetzlichen Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr
Im Eisenbahnverkehr gelten besondere gesetzliche Fahrgastrechte. Wenn die gesetzliche Regelung in Anspruch genommen wird, ist eine zusätzliche Inanspruchnahme der ÜSTRA/GVH Garantie nicht möglich. In vielen Fällen ist die ÜSTRA/GVH Garantie aber für dich vorteilhafter.
Bei Zugausfall, Verspätung und versäumten Anschlüssen, die eine Verzögerung von mehr als 60 Minuten am Fahrtziel verursachen, haben Fahrgäste der Eisenbahnverkehrsunternehmen im ÜSTRA/GVH Anspruch auf Entschädigung. Im Folgenden erfährst du in welcher Höhe die Erstattung ausfällt und wie du deine Ansprüche geltend machen kannst.
Du erhälst 25 Prozent des Preises für deinen Einzelfahrschein erstattet.
Du erhälst 50 Prozent des Preises für deinen Einzelfahrschein erstattet.
Ab einer Zugverspätung von einer Stunde am Zielort, bekommst du eine Pauschale von 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse).
Du erhälst eine Entschädigung von höchstens 25 Prozent des gezahlten Preises. Der Mindestbetrag für eine Erstattung beträgt 4,00 Euro.
- Für Verspätungen oder Zugausfälle, die bei der WestfalenBahn auftreten, musst du das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, das du hier herunterladen kannst. Für Verspätungen oder Zugausfälle, die bei der Transdev auftreten, nutze bitte das Fahrgastrechte-Formular der Transdev. Für alle anderen Verspätungen im Eisenbahnverkehr der ÜSTRA/GVH Verbundpartner erhälst du das Fahrgastrechte-Formular auf der Internetseite www.fahrgastrechte.info. Hier kannst du auch nachschauen, welches Eisenbahnverkehrsunternehmen zuständig ist. Fahrgastrechte-Formulare erhälst du außerdem in den Zügen und Verkaufsstellen der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
- Besitzt du eine ÜSTRA/GVH Fahrkarte mit einer Gültigkeit bis zu einem Monat, solltest du Anträge auf Entschädigungen sammeln und nach Ablauf der Gültigkeit zusammen einreichen.
- Als Inhaber*in einer ÜSTRA/GVH Monatskarte im Abonnement solltest du Anträge auf Entschädigungszahlungen ebenfalls sammeln. Ab einem Betrag in Höhe von 4,00 Euro kannst du diese dann einreichen. Verspätungen, die länger als ein Jahr zurückliegen, werden nicht berücksichtigt.
- Die ausgefüllten Formulare steckst du bitte zusammen mit deiner Fahrkarte oder einer Kopie deiner ÜSTRA/GVH Monatskarte im Abo sowie eventuell weiteren Belegen in einen Umschlag. Diesen kannst du dann in einem DB Reisezentrum abgeben oder an folgende Adresse senden: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.
Ist eine Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten absehbar, darfst du einen höherwertigen Zug – etwa einen ICE statt eines Regional-Expresses – nutzen. Hast du eine Fahrkarte mit Zugbindung, kannst du in dem Fall auch einen anderen Zug nehmen.
Diese Regelungen gelten allerdings nicht für folgende Fahrkarten:
- Niedersachsen-Ticket
- ermäßigte Fahrkarten
- Fahrkarten für Gruppen
- ÜSTRA/GVH Kombitickets
- Fluggast-Ticket
- Tickets für Hotelgäste
- Deutschlandticket
- Deutschlandticket Job
Besitzt du eine Fahrkarte des Nahverkehrs, musst du bei Nutzung eines tariflich höherwertigen Zuges die zusätzlich erforderliche Fahrkarte zunächst bezahlen und kannst die Kosten anschließend geltend machen.
Auf Fahrgastrechte.info, SBahn-Hannover.de und Westfalenbahn.de findest du weitere Informationen im Überblick.