Tiermitnahme
Es ist möglich Tiere in Bus und Bahn mitzunehmen. Dafür gelten bestimmte Regeln und Bedingungen.
Tiere dürfen bei der ÜSTRA/im GVH ohne Ticket auch Stadtbahn und Bus fahren – wenn sie in geeigneten Transportkästen transportiert werden und niemanden gefährden.
Auch Hunde fallen in diese Regelung: Wird ein Hund in einer Tasche/Box mitgenommen, benötigt er keine Fahrkarte. Handelt es sich jedoch um einen großen Hund, der nicht in einer Transportbox mitgenommen werden kann, benötigt er ein Einzelkarte Kind (für eine Fahrt) oder ein Tageskarte Kind (für den ganzen Tag bis 5:00 Uhr des Folgetages). Wer regelmäßig mit seinem Hund fährt, kann auch eine übertragbare GVH Monatskarte (1 Zone) für ihn kaufen – egal wieviele Zonen genutzt werden.
Für alle Monatskarten- und Tagesgruppenkarten-Nutzer gilt: Ein Hund kann auch immer anstelle einer Person mitgenommen werden.