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© ÜSTRA/Arp

Anschluss­mobilität Niedersachsen­tarif

Du bist mit einem Ticket im Niedersachsentarif unterwegs? Dann ist die Fahrkarte für deine Anschlussfahrt bei der ÜSTRA/ im GVH innerhalb der Tarifzone des Zielbahnhofs kostenfrei darin enthalten.


So erwirbst du zum Beispiel mit deiner Zugfahrkarte von Oldenburg nach Hannover nicht nur das Zugticket, sondern auch gleich die Fahrkarte für die Weiterfahrt mit Bussen und Bahnen in der Zone A der ÜSTRA/im GVH. Liegt der Zielbahnhof stattdessen in Zone B oder C, gilt die kostenfreie Weiterfahrt entsprechend für eine der beiden Zonen.

Die Anschlussmobilität im Niedersachsentarif bekommst du:

  • bei Fahrten in Nahverkehrszügen der Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen
  • nur bei gemeinsamer Buchung mit deinem Ticket im Niedersachsentarif

Die Anschlussmobilität im Niedersachsentarif gilt:

  • für Fahrten mit Bussen und Bahnen in der ÜSTRA/GVH Tarifzone des Start- oder Zielbahnhofs – also in Zone A, B oder C
  • für jeweils eine Fahrt zum Startbahnhof oder vom Bahnhof zum Zielort
  • für Inhaber*innen einer „Anschlusszeitkarte“ für beliebig viele Fahrten mit allen Bussen und Bahnen innerhalb der ÜSTRA/GVH Tarifzone des Start- oder Zielbahnhofs

Pendler*innen können ihre Monatskarten oder Jahresabos des Niedersachsentarifs für die gleiche Geltungsdauer um eine preislich um 50 % ermäßigte „Anschlusszeitkarte“ erweitern. Diese Fahrkarte gilt dann für die ÜSTRA/GVH Zone, in der sich der Start- und/oder Zielbahnhof befindet.

Der Fahrpreis ist bereits im Preis für das Zugticket enthalten.

Die erweiterte Nutzungsmöglichkeit erkennst du am entsprechenden Zusatz „und örtl. Nahverkehr“ auf der Fahrkarte.

Mehr Informationen findst du auf niedersachsentarif.de.