
Informationen zum Messe-Kombiticket
Für Messen in Hannover bietet die Deutsche Messe AG gemeinsam mit dem ÜSTRA Verbund mit dem Messe-Kombiticket allen Aussteller*innen sowie Gästen mit einer gültigen Eintrittskarte automatisch eine Fahrtberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch Gastveranstalter, die ihre Messen auf dem Gelände der Deutschen Messe AG durchführen, können dieses Angebot für ihre Messegäste nutzen. Dabei handelt es sich um persönliche Fahrkarten, die jeweils bezogen auf eine Messe während der Gültigkeit der Eintrittskarte für Fahrten im ÜSTRA Verkehrsgebiet (Zonen ABC) in allen Bussen und Bahnen, S-Bahnen, Regionalzügen (RB, RE) der 2. Wagenklasse und im On-Demand-System sprinti gelten.
- HANNOVER MESSE vom 31.03.-04.04.2025
- Real Estate Arena vom 14.-15.05.2025
- LIGNA vom 26.-30.05.2025
- PS Days vom 27.-29.06.2025
- EMO vom 22.-27.09.2025
- INFA vom 11.-19.10.2025
- AGRITECHNICA vom 09.-15.11.2025 (Sonderregelung: Tickets für Ausstellende gelten auch bereits am 08.11.2025 zur Fahrt im ÜSTRA Verbund)
- Passion Pferd vom 04.-07.12.2025.
Die Eintrittskarten für diese Messen sind entsprechend ihrer zeitlichen Gültigkeit bis 5 Uhr des dem letzten Gültigkeitstages folgenden Tages als Fahrkarte für alle öffentlichen Verkehrsmittel (2. Wagenklasse) im gesamten ÜSTRA Tarifgebiet (Zonen ABC) gültig.
Aufgrund der erst kürzlich zustande gekommenen Vereinbarung können seitens der Veranstalter nicht mehr alle Eintrittsberechtigungen mit den ÜSTRA Verbund-Merkmalen als Kennzeichen für die Fahrtberechtigung im ÜSTRA Verbund dargestellt werden. Dies gilt insbesondere für die ersten der o. a. Messen, vor allem für die HANNOVER MESSE ab dem 31. März 2025. Die Eintrittskarten werden aber als Fahrschein anerkannt.