- für Fahrten mit dem Bus bis zur fünften Haltestelle nach dem Einstieg
- für Fahrten mit der Stadtbahn bis zur dritten Haltestelle nach dem Einstieg
Die Kurzstreckenkarte gilt nicht:
- bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen
- auf der Buslinie 542 zwischen Eimbeckhausen und Rodenberg
- auf Stadtbahn- und Buslinien, sofern bei ausgewiesenen Expressfahrten/Schnellbusfahrten bzw. Nachtbusfahrten sonst reguläre Haltestellen nicht bedient werden
- auf Bedarfsfahrten von sprinti, Rufbussen, Ruftaxen und Nachtlinern zu Fahrtzielen, die nur auf Kund*innen angefahren werden