Mitnahmeverbot von E-Tretrollern und neue Öffnungszeiten des Fundbüros
Zur Sicherheit der Fahrgäste dürfen ab Montag, 1. April 2024, in allen Stadtbahnen und Bussen der ÜSTRA sowie dem On-Demand-Angebot sprinti keine E-Tretroller mehr mitgeführt werden. Die ÜSTRA folgt damit einer Empfehlung des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen), welcher die Beföderung von Elektrorollern im öffentlichen Nahverkehr als Sicherheitsrisiko einstuft und einen Beförderungsausschluss empfiehlt.
Nicht ausreichende Sicherheitsstandards sind vor allem der Grund für diesen Beschluss: In den E-Tretrollern sind Lithium-Ionen-Akkus verbaut, wodurch ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine Gefährdung durch gesundheitsschädliche Rauchentwicklung besteht. Die Grundlage für diese Empfehlung bieten brandschutztechnische Bewertungen durch unabhängige Gutachter. Diese wurden aufgrund von Bränden und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen im europäischen Ausland, die durch Akkus von E-Tretrollern ausgelöst wurden, beauftragt.
Dieses Mitnahmeverbot gilt vorerst nicht bei den im Verkehrsgebiet der Region Hannover tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Schaumburger Verkehrsgesellschaft (SVG). Pedelecs, E-Bikes, Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Personen sind ebenfalls nicht von dem Beschluss betroffen.
Neue Öffnungszeiten des ÜSTRA Fundbüros
Ab dem 30. März 2024 gelten im Fundbüro der ÜSTRA (Nordmannpassage 6, 30156 Hannover) neue Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Montags bis Freitag: 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag: geschlossen
Telefonzeiten (0511 92093281)
Montag bis Freitag: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr