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© ÜSTRA/Florian Arp

Tiermitnahme

Es ist möglich Tiere in Bus und Bahn mitzunehmen. Dafür gelten bestimmte Regeln und Bedingungen.

Tiere dürfen bei der ÜSTRA/im GVH ohne Ticket auch Stadtbahn und Bus fahren – wenn sie in geeigneten Transportkästen transportiert werden und niemanden gefährden.

Auch Hunde fallen in diese Regelung: Wird ein Hund in einer Tasche/Box mitgenommen, benötigt er keine Fahrkarte. Handelt es sich jedoch um einen großen Hund, der nicht in einer Transportbox mitgenommen werden kann, benötigt er ein Einzelkarte Kind (für eine Fahrt) oder ein Tageskarte Kind (für den ganzen Tag bis 5:00 Uhr des Folgetages). Wer regelmäßig mit seinem Hund fährt, kann auch eine übertragbare GVH Monatskarte (1 Zone) für ihn kaufen – egal wieviele Zonen genutzt werden.

Für alle Monatskarten- und Tagesgruppenkarten-Nutzer gilt: Ein Hund kann auch immer anstelle einer Person mitgenommen werden.

  • Fahrrad­mitnahme

    Fahrrad und ÖPNV – das passt prima zusammen! Du planst einen Ausflug ins Grüne oder willst nur einen Teil des Weges mit dem Rad zurücklegen? Kein Problem – nimm dein Rad einfach in unseren Bussen und Bahnen mit! Alle Verkehrsunternehmen des ÜSTRA/GVH Vekehrsgebietes bieten dafür in ihren Fahrzeugen spezielle Stellflächen an.

    Zwei Personen stehen an einer Haltestelle. Im Hintergrund sieht man einen fahrenden regiobus, der sich der Haltestelle nähert.
  • Fahrt FAQ

    Du hast eine bestimmte Frage? Hier findest du die Antworten zu den häufigsten Fragen rund um deine Reise in den Verkehrsmitteln unserer Verbundpartner auf einen Blick. Auch hilfreiche Informationen zum ÜSTRA/GVH Tarif erwarten dich hier.

  • Barrierefreiheit

    Wir setzen uns für barrierefreien Nahverkehr und gleichwertige Mobilitätschancen ein. Davon profitieren rollstuhlfahrende Fahrgäste, Personen mit Kinderwagen oder großem Gepäck, genauso wie seh- und höreingeschränkte Menschen, Kinder sowie Senior*innen.